Steuerberater Immobilien | Umfassende Steuerinformationen von Ihrem Steuerberater aus Düsseldorf

Steuerberater
in Düsseldorf
Kanzlei-Blog

Bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand der steuerlichen Entwicklungen. Wir teilen regelmäßig wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in aktuelle Steuerthemen mit Ihnen, um Sie in auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie außerdem unseren Pool aus Formulare und Checklisten für die Zusammenarbeit. Bei Fragen, Anliegen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wegfall der 150-EUR-Zollfreigrenze: Was Unternehmer beachten müssen


Copyright: https://de.123rf.com/profile_pitinan

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten bis 150 EUR keine Zollfreigrenze mehr. Stattdessen fällt für Kleinsendungen im Fernabsatz ein Pauschalzoll von 3 EUR je angemeldeter Warenposition an und zusätzlich bleibt die Einfuhrumsatzsteuer bestehen.
Für Unternehmer ist das vor allem im E-Commerce relevant. Importierte Waren aus Drittstaaten werden dadurch teurer und administrativ aufwendiger, weil die Zollabfertigung nun auch bei niedrigen Warenwerten erforderlich ist. Die Neuregelung betrifft insbesondere Händler, die regelmäßig Waren aus China oder anderen Drittstaaten beziehen.
Der Pauschalzoll greift auch dann, wenn die Bestellung schon vor dem 1. Juli 2026 ausgelöst wurde, die Einfuhr aber erst danach erfolgt. Unternehmen sollten deshalb Lieferketten, Preisgestaltung und Zollprozesse überprüfen, um zusätzliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
Die Regelung ist als Übergangslösung bis zur vollständigen Abschaffung der Zollfreigrenze im Rahmen der EU-Zollreform angelegt. Kleinsendungen bleiben zwar weiter möglich, werden aber nicht mehr zollfrei abgefertigt.
Quelle: Zoll online: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze