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Bambushecke darf bleiben


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Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass eine Bambushecke auch über sechs Meter hoch sein darf, wenn die Grenzabstände eingehalten werden und keine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegt. Bambus kann dabei als Hecke im Sinne des hessischen Nachbarrechts gelten.
Quelle: OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 1.7.2026 – 17 U 132/22