Steuerberater
in Düsseldorf
Kanzlei-Blog

Bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand der steuerlichen Entwicklungen. Wir teilen regelmäßig wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in aktuelle Steuerthemen mit Ihnen, um Sie in auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie außerdem unseren Pool aus Formulare und Checklisten für die Zusammenarbeit. Bei Fragen, Anliegen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Grundsteuererlass bei Mietausfall


Copyright: https://de.123rf.com/profile_jat306

Vermieter können bis zum 31. März 2024 einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde für das Jahr 2023 stellen, wenn sie einen starken Rückgang ihrer Mieteinnahmen im Vorjahr zu verzeichnen hatten, vorausgesetzt, der Steuerpflichtige ist nicht selbst für die Ertragsminderung verantwortlich (z. B. Zahlungsunfähigkeit des Mieters, Hochwasserschaden).
Zugrunde gelegt wird die geschätzte übliche Jahresrohmiete und die Höhe des Ausfalls.

- Ausfall von mehr als 50 %: Grundsteuererlass von 25 %
- vollständiger Ausfall der Mieteinnahme: Grundsteuererlass von 50 %

Sollte der Ausfall des Mietertags dauerhaft bestehen, kann die Minderung ggf. im Rahmen einer Fortschreibung in Betracht gezogen werden.

Wollschläger GbR

Ähnliche Artikel