Anzeige über die Erwerbstätigkeit von Photovoltaikanlagenbetreibern
Grundsätzlich sind Betreiber von Photovoltaikanlagen, auch im Falle einer Steuerbefreiung, zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet (§ 138 Abs.1 und 1b AO). Das BMF-Schreiben dazu finden Sie unter: https://www.tinyurl.com/mtf3bt2c
Ähnliche Artikel
- Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
- Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
- Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
- FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- Gesetzesänderungen und neue Regelungen zum 1. Juli 2023
- Ertragssteuer: Betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung
- Gastronomie 2024: Kein ermäßigter Steuersatz
- Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge