Ab dem 1. Juni 2026 wird Energy Sharing erstmals gesetzlich ermöglicht
Eine der spannendsten Neuerungen ist die Einführung des sogenannten Energy Sharing, das ab Juni 2026 möglich sein soll. Damit können Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren selbst erzeugten Strom nicht mehr nur im eigenen Gebäude nutzen oder ins Netz einspeisen, sondern auch an andere Gebäude in der Umgebung liefern. Für Vermieter eröffnet das ganz neue Möglichkeiten: Strom aus der eigenen Anlage kann etwa an Nachbarhäuser oder innerhalb eines Quartiers vermarktet werden. Damit entwickelt sich die Photovoltaikanlage zunehmend von einer reinen Einspeisequelle zu einem eigenständigen Geschäftsmodell.
Parallel dazu verändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Einspeisevergütung sinkt weiter, sodass sich klassische Modelle, bei denen Strom hauptsächlich ins Netz eingespeist wird, weniger lohnen. Stattdessen rückt der Eigenverbrauch stärker in den Fokus. Für Eigentümer bedeutet das: Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, sollte möglichst viel des erzeugten Stroms selbst nutzen oder direkt an Mieter liefern. Speicherlösungen und Mieterstrommodelle gewinnen dadurch deutlich an Bedeutung.
Ähnliche Artikel
- BGH-Urteil März 2025: Neue Eigentümer haften für Sanierungspflichten nach Gebäudeenergiegesetz
- Urteile zu Batteriespeichern: Gerichte stärken Verbraucherschutz bei Brandgefahr und Leistungsmängeln
- Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- Keine Betriebsaufspaltung durch Photovoltaikvermietung
- Was ändert sich 2026?
