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Weiterbildungskosten bei V & V


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Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Kosten für die „Immocation Steuerclass“ unter bestimmten Voraussetzungen als Fortbildungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein können.
Damit stärkt das Gericht die Argumentation, dass auch vermietungsbezogene Schulungen steuerlich relevant sind, wenn sie der Verbesserung und Sicherung der Einkünfte dienen.
Entscheidend ist nach der Entscheidung nicht der Name des Kurses, sondern sein Inhalt und sein Bezug zur Vermietung. Wer also eine Schulung besucht, um steuerliche, wirtschaftliche oder organisatorische Kenntnisse rund um vermietete Immobilien zu vertiefen, kann die Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein ausreichender Zusammenhang zu den Einkünften aus V & V besteht.
Allerdings kommt es weiterhin auf die genaue Ausgestaltung an. Nicht jede Immobilien-Schulung ist automatisch abziehbar. Maßgeblich ist, ob die Veranstaltung konkret auf die Erzielung von Vermietungseinkünften ausgerichtet ist und nicht nur allgemeines Immobilienwissen vermittelt.
Quelle: Sächsisches FG, Urteil vom 01.10.2025, 5 K 14/25