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BMF: Auslandsreisepauschalen ab dem 1. Januar 2026


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Die Finanzverwaltung hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2026 veröffentlicht.
In einer aktualisierten Übersicht werden die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland dargestellt. Änderungen gegenüber den ab dem 1. Januar 2025 gültigen Werten sind in Fettdruck hervorgehoben. Das BMF-Schreiben enthält zudem zahlreiche Erläuterungen zur praktischen Anwendung der Pauschalen, insbesondere zu eintägigen Auslandsreisen sowie zur Kürzung der Verpflegungspauschbeträge, etwa bei gestellten Mahlzeiten.
Shortlink zum BMF-Schreiben: https://www.tinyurl.com/mpepjz8z