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VG Koblenz verbietet Sperrung eines öffentlichen Gehwegs auf Privatgrund


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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 13. August 2025 (Az. 2 K 1096/24.KO) entschieden, dass ein Grundstückseigentümer keinen Anspruch darauf hat, einen öffentlichen Gehweg, der über sein Grundstück verläuft, zu sperren.
Im konkreten Fall hatte der Eigentümer entlang der Grundstücksgrenze einen Zaun errichtet, der den Gehweg fast vollständig blockierte. Die Stadt forderte daraufhin die Entfernung des Zauns, wogegen der Eigentümer klagte. Das Gericht stellte fest, dass der Gehweg seit Jahrzehnten von der Allgemeinheit als öffentlicher Weg genutzt wird und eine Sperrung daher ohne rechtliche Grundlage nicht zulässig ist. Auch später ergangene Widerrufe des Eigentümers oder Hinweise am Grundstück konnten die öffentliche Nutzungsbefugnis nicht aufheben.
Das Urteil unterstreicht, dass selbst wenn ein Gehweg über private Grundstücke führt, die dauerhafte öffentliche Nutzung und Zugänglichkeit vorrangig zu schützen ist.