Umfassende Steuerinformationen von Ihrem Steuerberater aus Düsseldorf

Steuerberater
in Düsseldorf
Kanzlei-Blog

Bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand der steuerlichen Entwicklungen. Wir teilen regelmäßig wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in aktuelle Steuerthemen mit Ihnen, um Sie in auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie außerdem unseren Pool aus Formulare und Checklisten für die Zusammenarbeit. Bei Fragen, Anliegen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtliche Tragweite nach Weitergabe des E-Mail-Passworts


Copyright: https://de.123rf.com/profile_melpomen

Wird eine E-Mail von der betroffenen Person X nicht selbst, sondern zum Beispiel von deren Ehepartner, aber im Namen der Person X verfasst, muss X sich das Handeln des Ehepartners im Rahmen der Vertretungsregelungen zurechnen lassen. Indem X ihrem Ehepartner das E-Mail-Passwort genannt und es bewusst geduldet habe, dass dieser regelmäßig private, wie auch rechtsgeschäftliche E-Mails über ihren Account schrieb, habe sie einen falschen Anschein gesetzt.
In der Praxis bedeutet das, dass ein vom Ehepartner über die E-Mail-Adresse der X abgeschlossene Vertrag seine Wirksamkeit entfaltet. Die Person X kann sich insbesondere nicht darauf berufen, die E-Mail nicht persönlich verfasst zu haben. Für den Empfänger der E-Mail ist nicht ersichtlich gewesen, dass die Person X nicht selbst, sondern ihr Ehepartner, die Nachricht geschrieben hat.