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Urteile zu Batteriespeichern: Gerichte stärken Verbraucherschutz bei Brandgefahr und Leistungsmängeln


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2025 beschäftigen sich deutsche Gerichte verstärkt mit der Brandgefahr und Sicherheitsrisiken von Batteriespeichern für Solaranlagen. Mehrere Urteile stärken dabei die Rechte von Verbrauchern:
Die Landgerichte Heidelberg, Stade und Bielefeld haben entschieden, dass gedrosselte oder sicherheitsgefährdete Batteriespeicher einen erheblichen Sachmangel darstellen. Käufer können in solchen Fällen vom Vertrag zurücktreten und erhalten den Kaufpreis zurück.
Die Gerichte betonen, dass auch nachträgliche Leistungsbeschränkungen - etwa zur Risikominimierung bei Brandgefahr - unzulässig sind, wenn dadurch die vertraglich zugesicherte Funktion nicht mehr erfüllt wird.
Montagefehler und bekannte Brandrisiken erhöhen die Anforderungen an Händler und Hersteller. Sie müssen für die Sicherheit und volle Funktion der Speicher einstehen.
Betreiber von PV-Anlagen mit Batteriespeicher müssen erhöhte Sicherheitsanforderungen beachten und sollten auf regelmäßige Wartung und aktuelle Software-Updates achten.

Fazit:
Gerichte stellen klar: Bei Sicherheitsmängeln oder Brandgefahr haben Verbraucher weitreichende Rechte. Händler und Hersteller sind verpflichtet, mangelhafte oder riskante Speicher zurückzunehmen und für Schäden zu haften. Betreiber sollten bei Problemen schnell handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.