BGH-Urteil März 2025: Neue Eigentümer haften für Sanierungspflichten nach Gebäudeenergiegesetz

Mit Urteil vom März 2025 (Az. BGH VIII ZR 23/25) hat der Bundesgerichtshof entschieden: Wer eine Immobilie kauft oder erbt, haftet für die Umsetzung aller energetischen Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch für Versäumnisse des Vorbesitzers.
Was bedeutet das konkret?
• Nach jedem Eigentümerwechsel - ob Kauf, Erbschaft oder Schenkung - muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren bestimmte energetische Maßnahmen durchführen.
• Zu den Pflichtmaßnahmen zählen der Austausch alter Heizkessel, die Dämmung von Dächern oder obersten Geschossdecken sowie die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren.
• Die Frist beginnt mit dem Tag der Grundbucheintragung.
Ausnahmen gelten etwa für selbstgenutzte Immobilien, die seit 2002 bewohnt werden, oder für denkmalgeschützte Gebäude.
Praxis-Tipp:
Vor dem Immobilienkauf sollte immer geprüft werden, ob Sanierungspflichten bestehen, da die Kosten erheblich sein können. Käufer übernehmen die volle Verantwortung - unabhängig davon, ob der Vorbesitzer die Maßnahmen versäumt hat.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung und Beratung beim Eigentumserwerb.
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