Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten

Das Finanzgericht (FG) Köln hat entschieden, dass der Abriss eines vermieteten Wohngebäudes und der anschließende Neubau auf demselben Grundstück nicht durch die Wohnraumoffensive steuerlich gefördert wird. Die steuerliche Förderung kommt grundsätzlich nur dann zum Tragen, wenn durch den Neubau neuer/zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Eine Verbesserung des Energiestandards reicht für die Förderung nicht aus.
Die Wohnraumoffensive ziele darauf ab, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen durch die Förderung von Neu- und Umbaumaßnahmen entgegenzuwirken. Ein Abriss mit gleichzeitigem Neubau erhöht nicht das Wohnangebot.
Quelle: FG Köln, Urteil vom 12.09.2024, Az. 1 K 2206/21; Az. der Revision beim BFH: IX R 24/24
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