Im Bau befindliche Gebäude sind kein Verwaltungsvermögen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Grundstücke mit im Bau befindlichen Gebäuden trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes darstellen.
Zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören unter anderem an Dritte zur Nutzung überlassene Grundstücke und Grundstücksteile. Abzustellen ist dabei auf die Nutzungsvereinbarung am Stichtag. Auf eine beabsichtigte zukünftige Nutzungsüberlassung komme es für die Beurteilung insbesondere nicht an.
Quelle: FG Münster
Ähnliche Artikel
- Steuerstundung bei Wohnimmobilie
- Zerstörte Wohnungstür durch Feuerwehreinsatz
- Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
- Gewinnabführung nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung
- Grunderwerbsteuer für nachträgliche Sonderwünsche beim Hausbau
- Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
- Hausgeld erst bei Gebrauch abzugsfähig
- Indexmieten müssen klar und transparent sein
- Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
- Grundstücksübertragung unter Wert innerhalb der Spekulationsfrist führte trotzdem zur Versteuerung
